- Abzugskapital
- bei der Ermittlung des ⇡ betriebsnotwendigen Kapitals abzusetzende, dem Unternehmen scheinbar zinslos zur Verfügung gestellte Kapitalanteile.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Abzugskapital — Unter Abzugskapital versteht man das einem Unternehmen zinslos zur Verfügung stehende Fremdkapital. Dieser Begriff findet Verwendung in der Kostenrechnung und dient unter anderem zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen. Zum Abzugskapital… … Deutsch Wikipedia
Betriebsnotwendiges Kapital — Betriebsnotwendiges Vermögen bzw. betriebsnotwendiges Kapital (Begriffe sind nicht deckungsgleich!) ist ein Begriff der Kosten und Leistungsrechnung und bezeichnet das zur Erreichung des Betriebszweckes erforderliche Vermögen/Kapital. Bei beiden… … Deutsch Wikipedia
Betriebsnotwendiges Vermögen — bzw. betriebsnotwendiges Kapital (Begriffe sind nicht deckungsgleich!) ist ein Begriff der Kosten und Leistungsrechnung und bezeichnet das zur Erreichung des Betriebszweckes erforderliche Vermögen/Kapital. Bei beiden Begriffen handelt es sich um… … Deutsch Wikipedia
Formelsammlung Betriebswirtschaftslehre — Dieser Artikel ist eine Formelsammlung zum Thema Betriebswirtschaftslehre. Es werden mathematische Symbole verwendet, die im Artikel Mathematische Symbole erläutert werden. Diese Formelsammlung soll einen Überblick über gängige Formeln aus dem… … Deutsch Wikipedia
betriebsnotwendiges Kapital — betriebsnotwendiges Kapital, das zur Erfüllung des Sachziels eines Unternehmens benötigte Kapital. Zur Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals wird das Gesamtvermögen (Anlage und Umlaufvermögen) um alle nicht betriebsnotwendigen Teile (z. B … Universal-Lexikon
betriebsnotwendiges Kapital — betriebsbedingtes Kapital; das im Unternehmen eingesetzte Kapital (Fremd und Eigenkapital), soweit es zur Erfüllung des Betriebszweckes notwendig ist (⇡ Betriebsnotwendigkeit). Ermittlung: Das b.K. wird ermittelt, indem vom ⇡ betriebsnotwendigen… … Lexikon der Economics
kalkulatorische Zinsen — Kostenart, die sich z.T. aus ⇡ Anderskosten, z.T. aus ⇡ Zusatzkosten zusammensetzt. 1. Mit k.Z. soll das zur Erfüllung des Betriebszwecks notwendige, in Vermögensgegenständen gebundene Kapital (⇡ betriebsnotwendiges Kapital) verzinst werden.… … Lexikon der Economics